ROEPA-EDB: Konditionen


Europaeische Datenbank fuer gebrauchte Papier- und Papierverarbeitungs-Maschinen
English  Deutsch  Français  Español  Italiano  Japanese  Chinese  Russian 
Angebote

Kategorien

Schnellsuche

Individuelle Suche

Verkaufsbedingungen

I. Allgemeine Bedingungen

Saemtliche Auftraege und Lieferungen sind nur wirksam bindend unter Zugrundelegung nachfolgender Bedingungen welche vom Kaeufer durch Auftragserteilung oder Lieferannahme anerkannt sind.

Irgendwelche Bedingungen des Käufers, sei es in seinen Geschäftsbedingungen, oder in evtl. Kaufbedingungen etc., welche nicht mit unseren Verkaufsbedingungen und Konditionen übereinstimmen, treten durch die Annahme einer Bestellung nicht in Kraft. Unsere Bedingungen und Konditionen sind auch anwendbar bei allen Folgegeschäften und gesetzlichen Beziehungen mit dem Kunden, auch wenn diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Mündliche Erklärungen und Abmachungen benötigen unsere schriftliche Zustimmung bevor sie in Kraft treten. Ein Vertrag wird erst rechtskräftig nach unserer schriftlichen Bestätigung.


2. Angebot und Lieferung

Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt, sind unsere Angebote freibleibend und ohne jegliches Obligo für uns. Das Gleiche gilt für alle technische Daten, Beschreibungen und Pläne, sowohl für unsere eigenen, wie für die unserer Partner. Jegliche Haftpflicht hierfür ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Unsere Preise errechnen sich unter Zugrundelegung des jeweiligen Angebots, bezw. der jeweils gueltigen Preisliste und beduerfen zu ihrer Gueltigkeit unsere schriftliche Bestaetigung. Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Kaeufers und der Zeitpunkt des Risikouebergangs auf den Kaeufer ergibt sich aus den vereinbarten LieferbedingungenHandelbedingungen (Incoterms 2000) der Internationalen Industrie und Handelskammerin der jeweils gueltigen Fassung. Der Kauefer hat die Ware auf seine Kosten gegen alle Transportrisiken zu versichern. Wir behalten uns das Recht vor, eventuell nach Abschluss des Liefervertrages eintretende Preiserhoehungen in angemessener Form an den Kaeufer weiter zu geben. Nach Moeglichkeit werden die vereinbarten Lieferfristen von uns eingehalten. Im Falle eines Lieferverzugs kann der Kaeufer nur dann Schadensersatz verlangen bzw. vom Vertrag zuruecktreten, sofern uns Absicht oder grobe Fahrlaessigkeit nachzuweisen ist


3. Eigentumsvorbehalt

Alle durch uns gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung saemtlicher aus der Geschaeftsverbindung bestehenden unbezahlten Rechnungen unser Eigentum. Sofern Installationen, Aenderungen, An- oder Umbauten durch den Kaeufer an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware vorgenommen wurden, gehen diese automatisch in unseren Besitz ueber, ohner dass hierfuer ein Wertausgleich erfolgt.


4. Erfuellungsort - Gerichtsstand

Alle eventuellen Streitigkeiten aus dem Liefervertrag oder der Lieferung, muessen endgueltig und in Uebereinstimmung mit den Bedingungen der Internationalen Handelskammer Paris, durch einen oder mehrere Schiedsrichter der Kammer geschlichtet werden. Sofern gesetzliche Bestimmungen die Anrufung eines ordentlichen Gerichts vorschreiben, gilt Fanzoesisches Recht mit Gerichtsstand Mulhouse, als vereinbart. Erfuellungsort ist der Sitz unserer Hauptverwaltung in F-68330 Huningue.

H. Roesinger & Partner LTD · International Trading Company · 6, Rue de l’Hotel de ville · F-68330 Huningue