| INCOTERMS (International Commercial Terms, dt.: Internationale Handelsklauseln) sind eine Reihe internationaler Regeln zur Interpretation spezifizierter Handelsbedingungen im Außenhandelsgeschäft. |
- Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) erstmals 1936 aufgestellt, um eine gemeinsame Basis für den internationalen Handel zu schaffen. Sie regeln vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes der Ware das finanzielle Risiko trägt. Die Incoterms geben jedoch keine Auskunft darüber, wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht. Der Stand der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet. Aktuell gelten die Incoterms 2000 (6. Revision).
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- Die Verwendung der Incoterms im Vertrag (durch Angabe von Kürzel der Klausel und des jeweiligen Orts) ist freiwillig, sollte aber in Anspruch genommen werden, um mögliche Missverständnisse und Streitigkeiten auszuschließen.
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INCOTERMS 2000 im Ueberblick |
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Beschreibung |
Lieferort |
| EXW |
ab Werk |
Grundstück (Fabrik, Lager, Werk) des Verkäufers. |
| FCA |
frei Frachtführer |
Ware an Frachtführer an benanntem Ort |
| FAS |
frei Längsseite Schiff |
An Bord des auslaufenden Schifes im Ausganshafen |
| FOB |
frei an Bord |
Auslaufendes Schiff in Abgangshafen |
| CFR |
Kosten und Fracht |
Auslaufendes Schiff in Abgangshafen |
| CIF |
Kosten, Transportversicherung und Fracht |
Auslaufendes Schiff in Abgangshafen |
| CPT |
Frachtfrei |
Verkäufer trägt die Kosten des Haupttransports |
| CIP |
Frachtfrei versichert |
Verkäufer trägt die Kosten des Haupttransports |
| DAF |
Gelifert bis zur Grenze |
Ankunft an der Grenze |
| DES |
Gelifert ex Schiff |
Schiff im Empfaengerhafen |
| DEQ |
Geliefert ex Quay (Zoll bezahlt) |
Dock des Ankunfthafen |
| DDU |
Geliefert ohne Zollgebuehren |
Ankunft |
| DPP |
Geliefert inklusiv Zoll |
Ankunft |